Architektenrecht

Im Bereich des Architektenrechts vertreten wir sowohl die Interessen privater Bauherren als auch die von Architekten etc. Unsere Tätigkeit deckt auch die Überprüfung und Gestaltung  von Architekten-verträgen und Architektenleistungen ab, außerdem die Prüfung von Baukostenüber-schreitungen. Darüber hinaus beraten wir Sie bezüglich Abwehr von Honoraransprüchen sowie Kündigung von Architektenverträgen. Weitere Leistungen rund um das Architektenrecht erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.