Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts sind wir vorwiegend für Bauherren tätig und sorgen für die Sicherung sämtlicher Ansprüche im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Verfahren. Wir überprüfen Bau- und Kaufverträge, beraten im Hinblick auf die Geltendmachung von Ansprüchen während der Bauphase und bei verzögerter Bauausführung.

Ebenso beraten und verfassen wir sämtliche Schriftsätze bezüglich Geltendmachung der Mängelbeseitigung. Greift der außergerichtliche Schriftverkehr nicht, erheben wir selbstverständlich auch entsprechende Nachbesserungsklagen bzw. Klagen auf Kostenvorschuss oder Schadenersatz.

Im Rahmen des privaten Baurechts führen wir auch das selbstständige Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln, zur Ermittlung der Art und des Umfanges sowie der Kosten der erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch. Ferner beraten wir bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten wegen Werklohnforderungen, beispielsweise gegenüber Handwerkern etc. Unser Leistungsumfang umfasst darüber hinaus auch das Führen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen, z. B. Schiedsgutachtenvergleiche.