Nachbarrecht

Unter anderem vertreten wir die Interessen von Wohnungs-, Teil- und Grundstücks-eigentümern in allen Fragen des Nachbarrechts. Wir beraten Sie über Einzelheiten bezüglich der Zulässigkeit von Bepflanzungen und Bebauungen auf Grundstücken, über die Abstände und Höhen von Hecken, Bäumen, Sichtschutzeinrichtungen, Grenzeinrichtungen etc.; außerdem über Art und Umfang von zulässigen Bebauungen. Wir betreiben darüber hinaus die Geltendmachung von Abwehransprüche wegen Überhangs oder Überbaus. Oftmals lassen sich nachbar-rechtliche Streitigkeiten im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit und Moderation leider nicht lösen.


Natürlich sind wir dann auch Ihr Ansprechpartner für nachbarrechtliche Prozesse, die sich nicht immer vermeiden lassen, so zum Beispiel:
 
- die Klage auf Beseitigung unzulässiger Bepflanzungen oder Bebauungen,
- die Klage auf Einhaltung von Grenzabständen oder
- das Verfahren wegen Überschreitung nachbarrechtlich vorgeschriebener Grenzen.