WEG-Recht

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts werden wir sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Verwalter tätig. Unser Tätigkeitsumfang deckt unter anderem die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ab - beispielsweise bei baulichen Veränderungen und bei Änderung des Kostenverteilungsschlüssels. Auch die gerichtliche Geltendmachung rückständiger Hausgelder gehört zu unseren Leistungen.

Oftmals ist die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft problematisch, etwa wenn vom Verwalter keine Eigentümerversammlung einberufen wird, so dass bei Gericht beantragt werden muss, dem Verwalter die Einberufung einer Versammlung aufzugeben. Oftmals wird ein Antrag auf Notverwaltung erforderlich, weil kein Verwalter gewählt wurde oder ein bestellter Verwalter seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommt und trotz Aufforderung keine Abrechnung erteilt.

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts beraten wir unsere Mandanten des Weiteren wegen Beseitigungsansprüchen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.  Aber auch bezüglich Sonderumlagen, Überprüfung der Verwaltungsabrechnung und des Wirtschaftsplanes sowie der Teilungserklärung und sämtlicher Rechte und Pflichten, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergeben.