Mietrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts sind wir überwiegend für Vermieter tätig und zwar sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaum-mietrecht. Wir gestalten und erstellen Wohn- Geschäftsraummiet-verträge. Außerdem berechnen wir für Sie die zulässige Miete demgemäß Mieterhöhungen. Auch was die Beendigung von Mietverhältnissen anbelangt, werden wir in vollem Umfang tätig. Wir fertigen für Sie alle Arten von Kündigungen, sei es wegen Zahlungsverzuges/Mietrückstandes des Mieters, wegen vertragswidrigen Verhaltens oder wegen Eigenbedarfs.

Kündigungen wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung der Mietsache sowie Mietaufhebungsvereinbarungen und Räumungs-vergleiche gehören ebenso zu unserem Tätigkeitsumfang, darüber hinaus die im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses anfallende Verwertung und Aufrechnung der Kaution. Bei Beendigung eines Mietverhältnisses bestehen oftmals Schadenersatz-ansprüche, beispielsweise wegen vom Mieter verursachter Beschädigungen bzw. Veränderungen der Mietsache oder wegen unterlassener Schönheits-reparaturen. Auch hier werden wir für Sie tätig, beraten Sie bezüglich bestehender Ansprüche und übernehmen den anfallenden Schriftverkehr sowie eine eventuell notwendige gerichtliche Geltendmachung.

Einen Großteil unserer anwaltlichen Tätigkeit machen natürlich auch die im Zusammenhang mit Mietverhältnissen anfallenden gerichtlichen Streitigkeiten aus. Wir führen Räumungs- und Zahlungsprozesse und sorgen später für die Sicherung und Beitreibung Ihrer Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Durchführung von Lohnpfändungsmaßnahmen und das Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gehören neben weiteren Vollstreckungsmaßnahmen ebenfalls zum Leistungsumfang in der Zwangsvol-lstreckung. Auf dem Gebiet des Mietrechts sind wir überwiegend für Vermieter tätig und zwar sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaum-mietrecht.
Wir gestalten und erstellen Wohn-/Geschäftsraummietverträge. Außerdem berechnen wir für Sie die zulässige Miete demgemäß Mieterhöhungen.